EN 420 - Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe
Die EN 420 beschreibt die Mindestanforderungen, die ein Schutzhandschuh erfüllen muss. Darunter fallen beispielsweise Anforderungen an die Gestaltung und Konstruktion oder die Unschädlichkeit.
Gestaltung und Konstruktion:
- Die Handschuhe müssen den höchstmöglichen Schutz bei den spezifischen Bedingungen des Einsatzes gewährleisten.
- Bei Handschuhen mit Nähten darf die Stärke dieser Nähte nicht die allgemeine Leistungsfähigkeit des Handschuhs beeinträchtigen.
Unschädlichkeit:
- Die Handschuhe selbst dürfen keine Schädigung des Anwenders verursachen.
- Der pH-Wert der Handschuhe muss zwischen 3,5 und 9,5 liegen.
- Der Chromgehalt (VI) muss unterhalb der Nachweisebene liegen (< 10 ppm).
- Handschuhe aus Naturkautschuk müssen gemäß der Norm EN 455-3 auf extrahierbare Proteine getestet werden.